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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, den Webauftritt DEVACHECK barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für www.devacheck.de

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Teilweise fehlen Beschreibungen für Tabellen.
  • Bei einigen Tabellen fehlt die Zuordnung von Tabellenzellen.
  • Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bilder und Videos
  • Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bedienelemente
  • Farben und Kontraste sind in wenigen Fällen nicht barrierefrei.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
  • Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Es liegt keine kontraststarke Version der Webseite vor.
  • Es liegt keine Version der Webseite in Leichter Sprache vor.


Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):

1. Teilbereich: Texte
a. Beschreibung
Texte in einfacher Sprache liegen für die Navigation der Webseite vor. Keine weiteren Texte in einfacher Sprache.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Wissenschaftliche Texte können nur zum Teil in leichter Sprache formuliert werden. In den meisten Fällen richten Sie sich an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorwissen. Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebotes den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Zum Beispiel ist dies bei Projektbeschreibungen der Fall (Forschung/Aktuelle Projekte). Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte.

2. Teilbereich: Grafiken mit Text
Auf einigen Seiten sind Grafiken mit Text zu finden.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die Grafiken / Illustrationen dienen zumeist der Darstellung wissenschaftlicher Prozesse, die größtenteils im Text beschrieben sind, sich aber generell an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorkenntnissen richten.

Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 31.5.2022 erstellt bzw. überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:
Team Kommunikation und Transfer des BIPS

Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: cloes(at)leibniz-bips.de

Schwerbehindertenvertretung    
PD Dr. Oliver Riedel
Heidi Menßen (Stellvertreterin)

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.